NetzwerkF-Salongespräch: Einblicke in die Stiftungsaufsicht
Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Damit im Hintergrund alles rechtlich korrekt abläuft, haben die Bundesländer Stiftungsaufsichten eingerichtet. Einen Einblick in ihre Tätigkeit bei der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung in Detmold gab kürzlich Birgit Nupens. Sie war Gast eines Netzwerk F-Salongesprächs in Gütersloh und berichtete von ihren Erfahrungen. Eingeladen dazu hatte Sandra Furtwängler von der Furtwängler & Piesnack Private Office GmbH und selbst ehrenamtliche Vorständin in zwei Stiftungen.
„Stiftungsaufsichten begleiten gemeinnützige Stiftungen“, erklärte Birgit Nupens. „Sie kontrollieren, ob Stiftungen sich an die Spielregeln halten, überwachen die Erfüllung des Stifterwillens in Form des Stiftungszwecks, genehmigen Satzungsänderungen genauso wie Zusammenlegungen und Auflösungen.“ Obwohl sie Vertreterin der Aussichtsbehörde sei, beurteilt Nupens das Verhältnis zu den Stiftungsvertretern – und vertreterinnen als gut: „Unsere Gespräche erfolgen in der Regel auf Augenhöhe“.
Neben der Aufsicht gehört auch die Beratung von potenziellen Stiftern und Stifterinnen zu den Aufgaben von Nupens, die 250 Stiftungen bei der Gründung begleitet hat. Jede Stiftungssatzung werde von der Stiftungsaufsicht, die in Detmold aus drei Mitarbeitenden bestehe, geprüft. „An Arbeit mangelt es uns nicht“, berichtete die Expertin. Nordrhein-Westfalen sei das Bundesland mit den meisten rechtsfähigen Stiftungen. Ende 2023 gab es hier 4.992 Stiftungen, allein 2023 kamen 122 neue Stiftungen bürgerlichen Rechts hinzu. „Fast jede Firma, die was auf sich hält, hat mittlerweile mindestens eine Stiftung“, so die Expertin. Besonders bemerkenswert sei der Anstieg der Privatstiftungen, deren Anteil in den letzten Jahren von etwa zehn auf über 50 Prozent gestiegen ist.
Stiftungszwecke gebe es viele, erklärte Nupens. 90 Prozent der Stiftungen verfolgten gemeinnützige Ziele und förderten zum Beispiel Bildungsangebote oder setzten sich für die Erforschung seltener Krankheiten ein. Momentan im Trend lägen Stiftungsgründungen zugunsten von Natur und Umwelt. Aber auch Kinder und Jugendliche profitierten oft von Stifterinnen und Stiftern, die mit ihrem finanziellen Engagement kommunale Lücken füllten.
Einen festgeschriebenen Mindestbetrag, der in eine Stiftung eingebracht werden sollte, gibt es nicht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss der Stifter so viel Vermögen in die Familienstiftung einbringen, dass eine „dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks” gesichert ist. „100´000 Euro haben sich deshalb als Untergrenze eingebürgert“, so Nupens. Wer Gegenstände, zum Beispiel Kunstwerke oder Fahrzeuge, in eine Stiftung einbringen wolle, müsse bedenken, dass zusätzliche finanzielle Mittel notwendig seien, um die gestifteten Gegenstände zu erhalten. „Um den Stiftungszweck zu erfüllen, muss auch in die Zukunft gedacht werden“, mahnte Nupens. Nicht immer und für alle sei eine eigene Stiftung darum der richtige Weg. Zustiftungen an bereits existierende Stiftungen böten bei kleineren Einlagebeträgen oft eine sinnvolle Alternative, lautete ihre Empfehlung.
Das Format der Salongespräche richtet sich speziell an die weiblichen IHC-Mitglieder und wurde von Verena Pausder, Cornelia Moss sowie Laura von Schubert in Leben gerufen, die den Gütersloher Anlass auch moderierte. Im Anschluss an den Talk nutzen die Teilnehmerinnen die Gelegenheit, in einem kleinen Kreis neue Kontakte zu knüpfen und Gespräche zu führen. Für das leibliche Wohl sorgte Atefeh Farhangrusta, Atefeh Catering, mit kulinarischen Köstlichkeiten.
Nützliche Links:
Stiftungsverzeichnis NRW: https://www.im.nrw/stiftungsverzeichnis/stiftungen-suchen
Stiftungsaufsicht Bezirksregierung Detmold (mit vielen Mustertexten): https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-2/dezernat-21/stiftungen